16.10.2019 Urteile Risse in Wänden sind kein Sachmangel bei 45 Jahre altem Haus Beim Kauf eines alten Hauses muss aufgrund des Alters des Gebäudes mit Rissen in den Wänden gerechnet werden. Diese stellen keinen Sachmangel dar, entschied das Landgericht Coburg.