CSRD
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CSRD: Konzernklausel vereinfacht Nachhaltigkeitsberichterstattung
Der Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums regelt die Berichtspflicht von Unternehmen und den Anwendungskreis für die ab 2025 zu veröffentlichenden Nachhaltigkeitsberichte. Versicherungskonzerne dürfen nun die Nachhaltigkeitsinformationen aller Konzerngesellschaften in einem Bericht zusammenfassen.
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Nachhaltigkeitsreporting: Die CSRD wirkt bereits
Bei einer Mehrheit der Unternehmen beeinflussen die CSRD-Vorgaben bereits heute operative Entscheidungen. Rund 60 Prozent erheben dazu bereits KPIs. Doch 15 Prozent haben überhaupt noch nicht damit begonnen, die CSRD zu implementieren, was vor allem technischer Komplexität, fehlenden Ressourcen und Zeitdruck geschuldet ist.
Sehen wir die ESG-Pflicht doch einmal positiv
Die ESG-Verpflichtung hat auch etwas Gutes: Sie definiert ein klares Ziel, einen konkreten Zeitrahmen und verbindliche Vorgaben für mehr Datentransparenz. Von den dafür notwendigen Maßnahmen profitieren nicht nur die Konformität mit den Regularien von Datenschutz und -sicherheit sowie die Datenqualität gesamthaft, sondern auch die Geschäftsentwicklung.