15.04.2021 Finanzen Steuern Voller Werbungskostenabzug bei lockdownbedingter Mietminderung Entspricht die Miete nicht mindestens 50 Prozent des Ortsüblichen, kürzt der Fiskus normalerweise den Werbungskostenabzug anteilig. Bei coronabedingten Mietminderungen gilt dies jedoch nicht. Warum das so ist, erklärt Steuerberater Dietrich Loll.