Aktuelles

Umdenken in der Finanzmarktregulierung startet

Die EU-Kommission kündigte einen standardmäßigen Wettbewerbsfähigkeitscheck für die EU-Gesetzgebung an. Im Interview erklärt der BVI-Hauptgeschäftsführer, warum bislang die europäischen Assetmanager im globalen Wettbewerb immer weiter zurückfallen und die EU nun endlich handeln muss.

Open Finance bietet Chancen für den Fondsvertrieb

Open Finance ist die Weiterentwicklung des Open Banking zur Schaffung von gemeinsam nutzbaren Finanzdaten in der EU. Mit dem Zugang zu Kundendaten hätten Berater die Möglichkeit ihre Empfehlungen noch spezieller auf die spezifischen Kundenbedürfnisse zuschneiden.

Weitere Nachrichten

BVI öffnet sich für Immobilien-Assetmanager

Turnusgemäß hat der BVI einen neuen Vorstand gewählt und zudem eine Erweiterung des Mitgliederkreises beschlossen, um den Immobilienfondsmarkt besser abzubilden. Immobilien-Vermögensberater und -verwalter können nun Vollmitglied des BVI werden.

bAV-Konferenz: Neuorientierung für die bAV

Auf der Agenda der diesjährigen bAV-Konferenz von Willis Towers Watson am 27. September stehen Themen wie die ‚Anforderungen der bAV vor dem Hintergrund der Zins- und Inflationsentwicklung‘ sowie ‚die europäische Sicherheitsordnung der Zukunft‘.

Mit Fonds-Sparplänen flexibel bleiben

Viele Deutsche rechnen in den kommenden Monaten mit einer Verschlechterung ihrer finanziellen Lage. Daher wollen sie das Sparen einstellen. Dieser Schritt sollte aber gut überlegt sein. Die Aktion „Finanzwissen für alle“ zeigt Alternativen auf.

Fonds sind kein Systemrisiko

Regulierte Fonds verursachen selbst in Krisenzeiten keine Systemrisiken. Sie haben sich sowohl in den Finanzkrisen als auch während der Pandemie-bedingten Marktturbulenzen als widerstandsfähig erwiesen und konnten wirtschaftliche Schocks wirksam abfedern.

BVI veröffentlicht Wertentwicklungsstatistik

Der BVI stellt seine aktuellen Wertentwicklungsstatistiken zu Einmalanlagen und Sparplänen zum Stichtag 31. Januar 2022 zur Verfügung. Die Berechnung der Wertentwicklungsstatistik folgt der für Publikumsfonds üblichen zeitgewichteten Methode.

Fondssparer: Vorabpauschale für 2022 fällt aus

Aufgrund des von der Bundesbank veröffentlichten negativen Basiszinses müssen Sparer von thesaurierenden Fonds 2023 keine Vorabpauschale versteuern. Der Basiszins fließt in die Berechnung der Vorabpauschale ein, die per Definition nicht negativ werden kann.