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ESG Präferenzabfragepflicht schlägt im Bundesrat auf

Versicherungsvermittler, Banker, Vermögensverwalter und Gewerbetreibende unter einem Haftungsdach müssen die Abfragepflicht der Nachhaltigkeitspräferenzen erfüllen. Mit Ausnahme der Finanzanlagenvermittler nach 34f Gewerbeordnung. Gleichberechtigung ist gefordert.

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AfW mit aktualisierter Checkliste

Bei der Überarbeitung seiner Checkliste zur Bedarfsüberprüfung in der VSH von Versicherungsmaklern und unabhängigen Finanzanlagenvermittlern hat der AfW auch das konstruktive Feedback aus der Vermittlerschaft berücksichtigt.