Voraussetzung für eine leistungspflichtige Pflegebedürftigkeit ist eine Beeinträchtigung der körperlichen und geistigen Selbstständigkeit und/oder der (teilweise) Verlust von Alltagsfähigkeiten infolge einer Krankheit oder eines Unfalls.
Der Beitragssatz inklusive der Zusatzbeiträge in der GKV konnte durch die gute Wirtschaftskonjunktur und der daraus resultierenden Einnahmensituation im Betrachtungszeitraum relativ stabil gehalten werden.