23.11.2021 Urteile GKV: Zahnimplantate nur im Ausnahmefall Eine vom Zahnarzt empfohlene implantologische Versorgung, um eine entzündliche Irritation der Mundschleimhaut zu verhindern, fällt nicht unter den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung. Das bestätigte das Bundessozialgericht.