Gemeinsam mit den Beiträgen zur GRV können Einzahlungen in eine Basis-Rente seit Jahresbeginn in Höhe von maximal 27.565 Euro als Sonderausgaben vom zu versteuernden Einkommen abgezogen werden. Der sozialversicherungsfreie Höchstbetrag in der bAV beträgt nun 3.624 Euro.
Im Ländervergleich haben die Deutschen die höchsten Gehaltsabgaben. Ein lediger Arbeitnehmer mit mittlerem Einkommen hatte 2020 rund 38,9 Prozent Abzüge vom Brutto. Mit der betrieblichen Altersvorsorge kann die hohe Abgabenlast verringert werden.