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Einwurf eines Briefes ist Unterbrechung des Arbeitsweges

Briefeinwurf ist Unterbrechung des Arbeitsweges

Ein Arbeitnehmer unterbricht bereits mit dem Einwurf eines Briefes auf dem Heimweg von der Arbeit den Arbeitsweg, so dass er, wenn er sich dabei verletzt, keinen Anspruch auf Anerkennung als Arbeitsunfall hat.