Für Arbeitnehmer gibt es die sogenannte ‚Erste Tätigkeitsstätte‘ im Steuerrecht. Sie ist eine ortsfeste, betriebliche Einrichtung des Arbeitgebers, Der Bundesfinanzhof urteilte aktuell, wann Werbungskosten für außerbetriebliche Weiterbildungsmaßnahmen angesetzt werden können.