Onlinevermittler unterliegen Transparenzpflichten. Dass dies auch auf das Zustandekommen von Produktbewertungen zutrifft, zeigt ein Streitfall vor dem Landgericht Leipzig. Dieses beanstandete eine Bewertungsangabe als unzulässig.
Die Bilanzexperten von ASCORE und der früheren softfair analyse haben die Kennzahlen von 32 Privaten Krankenversicherungsgesellschaften untersucht und mit einem überarbeiteten Scoring-Verfahren bewertet.