Das OLG Braunschweig hatte zu entscheiden, ob einem Versicherer eine Beratungspflicht bei Umstellung der Allgemeinen Versicherungsbedingungen einer Betriebsschließungsversicherung kurz vor der Corona–Pandemie zukommt.
Insgesamt untersuchte die Unternehmensberatung 563 Betriebshaftpflicht-Tarife, differenziert nach sieben Branchen. Im Vergleich zum letzten Rating ist das Leistungsniveau der Bedingungen erneut gestiegen. Die Liste der Top 10-Deckungen hat sich erheblich verändert.
Der BGH hatte zu entscheiden, ob einer Versicherungsnehmerin Leistungen aus einer Betriebsschließungsversicherung wegen der teilweisen Einstellung ihres Hotelbetriebs während des „zweiten Lockdowns“ in Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie zustehen.
Vor Kurzem sorgte eine Rückrufaktion von Ferrero für Schlagzeilen: Salmonellenverdacht. Solche „Verderbschäden“ zählen zu den bekannten Risiken in der Lebensmittelbranche. Daher erfordert die BHV-Beratung eine genaue Analyse der Produktions- und Vertriebsprozesse.
Mit der ‚Business Line‘ sind Vermittler sofort auskunftsfähig und können ihrem Kunden selbstständig Beiträge und Leistungen zusagen: bei Neuabschluss sowie bei bestehenden Verträgen. Ein- und Ausschlüsse können direkt im Beratungsgespräch vorgenommen werden.
Professor Dr. Hans-Peter Schwintowski und Rechtsanwalt Boris-Jonas Glameyer haben sich mit der Entscheidung des Bundesgerichtshofes zur Betriebsschließungsversicherung auseinandergesetzt und fassen das Urteil zusammen.
Im Rahmen der kostenlosen Online-Weiterbildungsveranstaltung vermittelt die Kanzlei Jöhnke & Reichow wieder spannende rechtliche Themen und stellt aktuelle Rechtsurteile vor. Daneben berichten Experten aus der Versicherungs- und Finanzanlagebranche über aktuelle Marktentwicklungen.
Dem klagenden Versicherungsnehmer stehen auf der Grundlage der vereinbarten Versicherungsbedingungen keine Ansprüche aus einer Betriebsschließungsversicherung wegen einer im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie erfolgten Schließung seiner Gaststätte zu.
Die Pandemie hat die Versicherungswirtschaft in der Betriebsschließungsversicherung rund eine Milliarde Euro gekostet. Dem gegenüber stehen Beitragseinnahmen von rund 25 Millionen Euro sowie ein immenser Imageschaden. Zu prüfen ist, ob ein Katastrophenfonds eine Lösung sein könnte.
Der 12. Senat des Oberlandesgerichts Karlsruhe hat entschieden, dass Versicherungsschutz in einer Betriebsschließungsversicherung auch dann besteht, wenn die Schließung durch einen „Lockdown“ aufgrund der Corona Pandemie erfolgt ist.