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Kleine Fehler, große Wirkung?

Das OLG Frankfurt am Main wertet einen Nachlässigkeitsfehler eines Maklers als arglistige Verletzung vertraglicher Aufklärungspflichten und entbindet infolgedessen einen Wohngebäudeversicherer von dessen Leistungspflicht. Der Versicherungsnehmer erhält keinerlei Leistung. Dem Makler droht der Haftungsfall.