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Zertifizierungspflicht für WEG-Verwalter verschoben

Der Bundestag hat den Beginn der Zertifizierungspflicht für Wohnimmobilienverwalter um ein Jahr verschoben. Ab dem 1.12.2023 können dann Eigentümer verlangen, dass ihr Verwalter über eine Zertifizierung seiner Berufsqualifikation verfügt und diese nachweisen kann.

Übergangsfrist oft falsch verstanden

Wollen Wohnimmobilienverwalter für den Nachweis ihrer zertifizierten Qualifikation die vom Gesetzgeber eingeräumte Übergangfrist bis Juni 2024 nutzen, ist nicht ihr Berufseintritt als Verwalter maßgeblich, sondern wann das jeweilige WEG-Mandat in die Verwaltung aufgenommen wurde.