Die Berliner Sparkasse und die Sparkasse KölnBonn weisen Erstattungsforderungen für einseitig erhöhte Entgelte bislang zurück. Der vzbv reicht zwei Musterfeststellungsklagen beim Kammergericht Berlin und beim Oberlandesgericht Hamm ein.
Die Sparkasse KölnBonn und die Berliner Sparkasse weisen Erstattungsforderungen für die von ihnen zu Unrecht erhobenen Gebühren zurück. Nun möchte die Verbraucherzentrale Bundesverband mit einer Musterfeststellungsklagen dagegen vorgehen.
Das Deutsche Institut für Service-Qualität analysierte erneut eingereichte Produkte von 245 Finanzinstituten. Die Auswertung erfolgte unter den Aspekten „Innovationskraft“ und „Kundennutzen“. Insgesamt wurden 21 Neuheiten ausgezeichnet.