Beratungspflicht
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Augen auf beim Versichererwechsel!
Vielerorts verfolgen Kunden – und leider auch einige Makler – die Umdeckung eines Versicherungsvertrag mit zu wenig Aufmerksamkeit. Da dies zu den fehleranfälligsten Bereichen der Maklertätigkeit gehört, lohnt es im Sinne der Haftungsprävention ihre rechtlichen Implikationen anhand eines aktuellen Urteils nachzuvollziehen.
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Fugenschäden: Akquisechance oder Haftungsrisiko?
Fugenschäden stellen nicht für jeden Versicherer automatisch einen versicherten Leitungswasserschaden dar. Es steht aber zu erwarten, dass künftig einige Versicherer bewusst diese einschließen. Im Rahmen der Angebotsanalyse sollte über diese Unterschiede in den Versicherungsbedingungen informiert werden.
Beratungspflichten, Haftung, Deckungslücken am Beispiel der Elementarschaden-Versicherung
Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) beziffert die versicherten Schäden der Flutkatastrophe im Juli auf rund 7 Milliarden Euro. Für ganz oder teilweise nicht versicherte Schäden käme indes auch die Einstandspflicht des häufig „betreuenden“ Versicherungsvermittlers in Betracht.