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Haftung bei Umdeckung einer DU-Versicherung

Das LG Erfurt entschied in der Frage der Haftung eines Versicherungsvertreters bei der Umdeckung einer DU- in eine BU-Versicherung und zeigt dabei auf, wie wichtig angesichts einer etwaigen Beweislastumkehr, die ordnungsgemäße Beratungsdokumentation ist.