Lediglich 27 Prozent der Vermittelnden führen jährlich eine schriftliche Risikoanalyse ihres Unternehmens durch. Um Bußgelder zu vermeiden, gibt es hier starken Nacholbedarf, denn die GwG-Pflichten dazu sind klar geregelt.
Der Bundesverband Finanzdienstleistung AfW e.V. und der VOTUM Verband Unabhängiger Finanzdienstleistungs-Unternehmen in Europa e.V. haben eine umfangreiche FAQ-Liste zur Umsetzung der Vorgaben aus dem Geldwäschegesetz erarbeitet und stellen diese kostenlos zur Verfügung.