Die Deutsche Aktuarvereinigung begrüßt die Ankündigung des Bundesfinanzministeriums, den Höchstrechnungszins für Neuverträge in der Lebensversicherung zum 1. Januar 2022 auf 0,25 Prozent zu senken. Doch ohne Riesterreform fehlt der kapitalgedeckten Altersvorsorge die Zukunftsfähigkeit.