Am 12. Mai 2023 befasst sich der Bundesrat mit dem Gesetzentwurf zum Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetz (PUEG). Zentral wird dabei die geplante Staffelung des Beitragssatzes in Abhängigkeit von der Kinderzahl sein. Für die Zahlstellen und Arbeitgeber resultieren daraus hohe Mehraufwände.
Der PKV sieht in dem vorliegenden Entwurf der Pflegereform nicht die Lösung, sondern eine erhebliche Verschärfung der Finanzprobleme der Sozialen Pflegeversicherung, die zudem die Belastung Beitragszahler weiter massiv erhöht.