Im Rahmen der kostenlosen Online-Weiterbildungsveranstaltung vermittelt die Kanzlei Jöhnke & Reichow wieder spannende rechtliche Themen und stellt aktuelle Rechtsurteile vor. Daneben berichten Experten aus der Versicherungs- und Finanzanlagebranche über aktuelle Marktentwicklungen.
Das Oberlandesgericht München befasste sich mit der Wirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung wegen mehrfachem Verstoß gegen das Ausschließlichkeitsgebot.
Viele Vermittler sind ausschließlich an einen Versicherer oder Vertrieb gebunden. Wie weit ein solches Ausschließlichkeitsgebot geht und welche Folgen sich bei einer Verletzung ergeben, zeigt Rechtsanwalt Jens Reichow auf.
Das Oberlandesgericht München klärte in einem Urteil, welche Angaben der Versicherungsvertreter machen muss, sodass das Gericht eine Schätzung des Ausgleichsanspruches vornehmen kann.
Das Oberlandesgericht Köln hatte sich mit der Anrechnung einer vom Versicherer aufgebauten Altersversorgung auf den Ausgleichsanspruch des Versicherungsvertreters zu befassen.
Die Gothaer Versicherungsbank VVaG reichte Klage gegen eine ausgeschiedene Versicherungsvertreterin vor dem Landgericht Stendal ein und verlangte eine vollständige Rückzahlung der aufgelaufenen negativen Saldos. Die Kanzlei Jöhnke & Reichow erreichte eine Reduzierung der Provisionsrückforderung.