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Aufgehoben ist nicht aufgeschoben

Aufhebungsverträge kommen im Beruf aus verschiedenen Gründen zum Einsatz. Trotzdem stehen insbesondere Beschäftigte oftmals die Fragezeichen ins Gesicht geschrieben. Rebecca Gellert, Rechtsanwältin mit dem Schwerpunkt Arbeitsrecht bei der Korten Rechtsanwälte AG, beantwortet die wichtigsten Fragen rund um die einvernehmliche Auflösung des Arbeitsverhältnisses.