Der BGH verneinte in seinem Urteil Ende November 2019 sowohl den Wegfall der Voraussetzungen für die Krankentagegeldversicherung als auch einen Rückforderungsanspruch des Krankenversicherers.
Das Kündigungsrecht des Versicherers in den ersten drei Versicherungsjahren wurde halbzwingend normiert, doch die AVBs dürfen Kunden nicht benachteiligen.