Viele Versicherer boten Kunden mit einer Betriebsschließungsversicherung einen Vergleich an. Der Fachanwalt Tobias Strübing geht allerdings davon aus, dass diese Vergleiche in sehr vielen Fällen treuwidrig und damit unwirksam sein dürften.
Der Münchener Verein stellt das Coronavirus den in seinen Bedingungen für die gewerbliche Betriebsschließungsversicherung namentlich genannten Krankheitserregern gleich und hat bereits mit der Auszahlung begonnen.
Aktuell kündigt die Mannheimer Versicherung AG Kunden, die dem 15-Prozent-Angebot nicht zugestimmt haben, außerordentlich die Versicherungsverträge. Tobias Strübing von Wirth-Rechtsanwälte dazu.