Die neue Partnerschaft soll gewährleisten, dass neben Direktversicherungen noch intensiver professionelle Systeme mit der versicherungsfreien bAV angeboten werden können, insbesondere der pauschaldotierten Unterstützungskasse.
Die Betriebsrente nach dem BetrAVG zu gestalten passt oft nicht zu den Bedürfnissen der Arbeitgeber- und Nehmer. EU-Recht und Rechtsprechung machen das BetrAVG zudem unberechenbar. Doch unnötige Belastungen und Einschränkungen können vermieden werden.