16.11.2022 Finanzen Recht Unzulässig: Jahresentgelt in der Ansparphase von Bausparverträgen Der BGH entschied, dass die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen einer Bausparkasse enthaltene Klausel, mit der diese von ihren Bausparern in der Ansparphase der Bausparverträge ein Jahresentgelt erhebt, unwirksam ist.