Allgemeine Handwerkerleistung ermöglicht keine Steuervergünstigung
Gesamtmaßnahmen, die gleichzeitig mehrere Haushalte betreffen, fehlt es am erforderlichen räumlich-funktionalen Zusammenhang zum Haushalt des einzelnen Grundstückseigentümers. Privat gezahlte Erschließungskosten zu öffentlichen Baumaßnahmen führen zu keiner Steuerermäßigung im Rahmen der haushaltsnahen Handwerkerleistung.