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Geldwäscheprävention in der Immobilienbranche

Seit dem 1. April 2023 gilt das Barzahlungsverbot für Immobiliengeschäfte: Der Nachweis der bargeldlosen Bezahlung des vollständigen Kaufpreises soll Geldwäsche verhindern. Wie steht es derzeit in Deutschland um die Geldwäscheprävention und was bedeutet die neue Auflage für Makler?