Studierende, die das 25. Lebensjahr überschreiten, während des Studiums heiraten oder ein Zweitstudium beginnen, benötigen eine eigene PHV. Um eine Krankenversicherung müssen sich Studierende – bis auf wenige Ausnahmen – nicht selbstständig kümmern.
Der Staat hat die Förder-Rahmenbedingungen der sogenannten Aufstiegs-Fortbildung seit 01. August drastisch verbessert. Der direkte Zuschussanteil für die Fortbildungs- und Prüfungskosten liegt jetzt bei 75 Prozent.