Welche Möglichkeiten Versicherungsmakler in Bezug auf Vergütungsmodelle tatsächlich haben, erläutern Peter Süßengut, Inhaber von Mission Service, und Rechtsanwalt Norman Wirth von Wirth Rechtsanwälte.
Ein Versicherungsmaklervertrag setzt nicht voraus, dass der Auftraggeber nach der getroffenen Vereinbarung dauerhaft zu betreuen ist, urteilte der BGH.