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Urteil zur Werbung für ärztliche Fernbehandlungen 

ottonova hat vor dem BGH eine Niederlage hinnehmen müssen. Telemedizinische Behandlungen seien zwar erlaubt, Werbung hierfür aber nicht. Der Versicherer zeigt sich optimistisch und will die Digitalisierung in der Krankenversicherung weiter vorantreiben.