Familiäre Schlüsselgewalt als Haftungsfalle für den Makler »
Ehegatten besitzen durch die Schlüsselgewalt eine gesetzliche Vollmacht, können aber die eigene Mitverpflichtung beziehungsweise Mithaftung ausschließen.
Versicherungsmakler kann sich für eigene Beratung nicht auf die Belehrungen des Versicherers berufen »
Eigene Belehrungen des Versicherungsmaklers werden durch rechtliche Hinweise des Versicherers gegenüber dem Versicherungsnehmer nicht entbehrlich.
Hinweispflichten des Maklers im Schadensfall »
Jens Reichow erklärt, ob ein Makler bei einem Schadensfall in der Unfallversicherung den Kunden nochmals über die Ausschlussfristen belehren muss.