09.03.2020 Urteile Urteil zum Restwertangebot der gegnerischen Versicherung bei Verkehrsunfall Ein Unfallgeschädigter muss nicht auf ein höheres Restwertangebot der gegnerischen Versicherung warten, sondern kann entscheiden, ob und zu welchem Zeitpunkt er sein Unfallfahrzeug verkauft.