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OLG bestätigt Grundsatzurteil für Pensionskasse

Erstmals liegt eine obergerichtliche Entscheidung vor, dass Nachranggläubiger einer Pensionskasse bei deren Sanierung schon dann zu zurückzustehen haben, wenn die Mindestkapitalanforderung nicht mehr bedeckt ist oder eine satzungsgemäße Sanierung zu erfolgen hat.