BU-Urteil zur formell wirksamen Einstellungsmitteilung im Nachprüfungsverfahren
Formell muss der Versicherer, um den Wegfall seiner Leistungspflicht geltend machen zu können, in einem Nachprüfungsverfahren dem Versicherungsnehmer nachvollziehbar mitteilen und begründen, warum seine zunächst anerkannte Leistungspflicht wieder endet. Die Anforderungen an diese Begründung sind hoch.