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OLG bestätigt Grundsatzurteil für Pensionskasse

Erstmals liegt eine obergerichtliche Entscheidung vor, dass Nachranggläubiger einer Pensionskasse bei deren Sanierung schon dann zu zurückzustehen haben, wenn die Mindestkapitalanforderung nicht mehr bedeckt ist oder eine satzungsgemäße Sanierung zu erfolgen hat.

Grundsatzurteil für Pensionskassen

Das Landgericht Frankfurt urteilt, Nachranggläubiger könnten nicht besser gestellt werden als die Versicherungsnehmer der Deutsche Steuerberater-Versicherung, die zur Sanierung der Pensionskasse Leistungskürzungen hinnehmen mussten und weist die Klage ab.