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Weiteres Gericht kippt Verwahrentgelte auf Girokonten

Das LG Düsseldorf hat nach einer Klage des vzbv gegen die Volksbank Rhein-Lippe entschieden: Banken dürfen neben Kontoführungsführungsgebühren kein gesondertes Entgelt für die Verwahrung von Einlagen auf Girokonten berechnen.