03.12.2020 Recht Thema des Tages Vertreter haftet wie Makler und das ist auch richtig! Auch Versicherungsvertreter trifft, genauso wie Versicherungsmakler, eine eigene unbegrenzte Haftung gegenüber ihren Kunden. Hier kommt nur hinzu, dass in der Regel der Vertreter und der Versicherer als Gesamtschuldner haften.