Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft stellt klar, dass eine Corona-Erkrankung oder nur die Impfung dagegen keine pauschalen Ausschlussgründe für die Leistungen von Berufsunfähigkeits- und Lebensversicherungen sind.
Das Coronavirus ist derzeit in aller Munde. Doch welche Versicherungen greifen, wenn eine Reise nicht angetreten wird? Und was ist zu tun, wenn der Bürobetrieb vorübergehend eingestellt werden muss?