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BDV mahnt drei Auslandsreisekrankenversicherer ab

Ausschlussklauseln aufgrund derer Versicherer die Leistung verweigern, wenn ein Versicherungsfall infolge von Alkohol- oder Drogen-Missbrauch eingetreten ist, befindet der BDV als unverständlich und benachteiligend – und damit schlicht als unwirksam.