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BGH: Keine Entschädigung für Betriebsschließung

Der Bundesgerichtshofs hat negativ über die Frage entschieden, ob der Staat für Einnahmeausfälle haftet, die durch die vorübergehende landesweite Schließung von Frisörbetrieben im Frühjahr 2020 im Rahmen der Bekämpfung des SARS-CoV-2-Virus entstanden sind („erster Lockdown“).