Der Verbraucherschutzverein sieht in dem BaFin- Merkblatt „zu wohlverhaltensrechtlichen Aspekten“ viele positive Elemente – insbesondere die neuen Regelungen zur Bewertung des tatsächlichen Nutzens von Kapitallebensversicherungen für Verbraucher.
Zu einer Unterlassungsklage und im schlimmsten Fall zu einer Firmenlöschung kann es kommen, wenn Versicherungsvermittler ihrer Kreativität bei der Firmierung freien Lauf lassen und es auch mit dem Impressum nicht so genau nehmen.
Die BaFin bekommt Unterstützung vom BdV, um gegen überhöhte Provisionen und Vertriebskosten vorzugehen: Schon jetzt gebe es genügend rechtliche Grundlagen für die Aufsichtsbehörde, um gegen Provisionsabzocke vorgehen zu können.
Den gesetzlichen Krankenkassen fehlen 7 Milliarden Euro. Gibt es bis Ende Oktober keine Zusage der Kostenübernahme vom Bund, werden die meisten gesetzlichen Krankenkassen die Sieben-Milliarden-Lücke wohl durch Beitragserhöhungen finanzieren.
In den letzten Jahren haben die Probleme bei der DSGVO-Umsetzung stark zugenommen. Rund drei Viertel der Unternehmen sagen, dass Rechtsunsicherheit die größte Herausforderung sei. 52 Prozent beklagen die uneinheitliche Auslegung innerhalb der EU.
Viele Gründer wissen oftmals nicht über die genauen Datenschutzregelungen in ihrem Unternehmen Bescheid. Da sie aber im Fall der Fälle die Verantwortung für einen Verstoß tragen, sollten sie sich diesbezüglich informieren.
Das AfW-Vermittlerbarometer zeigt: Nur 3 Prozent der Finanzanlagenvermittler sprechen sich für die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht als Aufsichtsbehörde aus.
Auch auf der 8. Fachkonferenz „Datenschutz in der Assekuranz“ der Versicherungsforen Leipzig zeigte sich, dass die Datenschutzbeauftragten weiterhin vielen großen Herausforderungen gegenüberstehen.