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Aufklärungspflicht über Sanierungs-Pläne

Immobilienverkäufer müssen Kaufinteressenten ausdrücklich und ungefragt darauf hinweisen, wenn erhebliche Sanierungen anstehen. Der BGH entschied, dass ein bloßes zur Verfügung stellen von umfangreichen Unterlagen, aus denen ein solcher Sachverhalt ersichtlich ist, nicht ausreicht.

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