04.08.2020 Infothek 4 Wände Urteile Immobilien: Verkäufer muss nicht für investierte Kosten von Kaufinteressenten haften Macht ein Kaufinteressent für eine Immobilie im Hinblick auf einen erhofften Vertragsschluss Aufwendungen, dann trägt er selbst die damit verbundenen Risiken, urteilte das Oberlandesgericht Düsseldorf.