24.07.2020 Urteile Bundesagentur für Arbeit muss PKV-Beiträge nicht vollständig übernehmen Wenn die Bundesagentur für Arbeit für privat kranken- und pflegeversicherte Arbeitslosengeldbezieher die Beiträge bezuschusst, orientiert sich diese am Beitrag zur gesetzlichen Kranken- und sozialen Pflegeversicherung.