Knapp 8 Mio. Arbeitnehmende waren bislang für die Arbeitnehmer-Sparzulage anspruchsberechtigt. Durch das Zukunftsfinanzierungsgesetz hat sich dieser Personenkreis seit 01.01.2024 um 17,3 Mio. Anspruchsberechtigte vergrößert.
Die Einkommensgrenzen für Bausparen sowie das Sparen mit Vermögensbeteiligungen werden schon ab 2024 auf 40.000 Euro zu versteuernden Jahreseinkommen für Alleinstehende und 80.000 Euro für Verheiratete angehoben. Damit sollen wieder mehr Menschen zum Sparen motiviert werden.
Wenn die letzten Monate des Jahres angebrochen sind, stellt sich für Verbraucher*innen häufig die Frage, ob sie alle Zuschüsse und Förderungen ausgeschöpft haben, die ihnen für die eigene Vorsorge und den Vermögensaufbau zustehen. Welche Fördertöpfe es noch vor dem Jahresschluss zu nutzen gilt.
Bausparer können Zuschüsse vom Staat nutzen, um für ein Eigenheim zu sparen oder bei der Finanzierung schneller schuldenfrei zu werden. Wohnungsbauprämie, Arbeitnehmer-Sparzulage und Wohn-Riester können bis zum 31. Dezember noch in voller Höhe für das Jahr 2022 gesichert werden.
Jahrelang sind Baukredite immer günstiger geworden. Doch in kurzer Zeit stark gestiegene Bauzinsen sorgen für Verunsicherung. Hinzu kommen die Sorgen bezüglich steigender Baukosten. Vor diesem Hintergrund erlebt das Bausparen derzeit ein echtes Revival.
Ob Anschlussfinanzierer oder zukünftiger Immobilienkäufer: Mit einem Bausparvertrag kann man für künftige Investitionen in Immobilien sicher vorsorgen. Denn der Vorteil des Bausparens liegt, neben der Kapitalbildung, in der Sicherung niedriger Darlehenszinsen.
Wohnungsbauprämie, Arbeitnehmer-Sparzulage, Riester-Förderung: Millionen Haushalte, die einen Bausparvertrag besitzen, haben Anspruch auf staatliche Zuschüsse und Förderung. Aber bei Weitem nicht alle Berechtigten nutzen diese auch aus.