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uniVersa führt neue Beihilfetarifstufen ein

Um eine bedarfsgerechte Absicherung zu gewährleisten, hat die uniVersa ihr Beihilfeangebot um neue zehn und fünfzehn Prozenttarifstufen erweitert. Damit kann bei einem Beihilfeanspruch von zum Beispiel 85 und 90 Prozent die passende Restkostenabsicherung gewählt werden.

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In Deutschland ist es nahezu unmöglich, seine Angehörigen vom Nachlass vollständig fernzuhalten, denn selbst enterbte Angehörige gehen beim Nachlass nicht leer aus. Ihnen steht zumindest ein Pflichtteil zu. Der Rechtsanwalt Andreas Otto Kühne von BKL Fischer Kühne + Partner dazu.