Haare zu kurz, zu blond, zu dunkel, zu glatt – es gibt viele Gründe für einen Nervenzusammenbruch beim Friseur. Die ARAG Versicherung schilderte mehre Fälle, wo es bei einem Friseurbesuch sogar zu ernsthaften Verletzungen gekommen ist.
Ein Mieter kann eine Erlaubnis zur Untervermietung für einen Teil der Wohnung verlangen, wenn er dafür gute Gründe hat. Er muss aber trotzdem dem Vermieter nähere Informationen über den Untermieter mitteilen.
Wenn keine pflichtgemäße Einweisung in die Nutzung eines Duplexstellplatzes erfolgt, stellt dies eine schuldhafte Pflichtverletzung des Mietvertrages dar und der Vermieter ist zum Ersatz der entstandenen Schäden verpflichtet.
Das Oberlandesgericht München urteilte, dass wegen unterlassener Streukontrolle trotz nachweislich vorhandener Glätte die Verkehrssicherungspflichtigen bei einem Sturz einer Radfahrerin voll haften.