Auch eine stark blutende Fingerverletzung ist keine Rechtfertigung für eine Geschwindigkeitsüberschreitung mit dem Auto von mehr als 50 km/h, urteilte das Amtsgericht Frankfurt am Main.
Wenn der Karteninhaber bei einem Zahlungsvorgang keinen Abbruchbeleg verlangt und es zudem zulässt, dass sich der Zahlungsempfänger mit der Karte aus seinem Sichtfeld entfernt, hat er keinen Ersatzanspruch für missbräuchliche Kreditkartenverwendung.
Ohne Aufbruchspuren muss eine Hausratversicherung nicht für die aus dem Auto entwendeten Gegenstände aufkommen, urteilte das Amtsgericht Frankfurt am Main.