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BGH urteilt zur Prozessführungsbefugnis der WEG

Eine WEG kann auch nach der Reform des Wohnungseigentumsgesetzes die auf Beseitigung von Mängeln am Gemeinschaftseigentum gerichteten Rechte der Wohnungseigentum-Erwerber weiterhin durch Mehrheitsbeschluss zur alleinigen Durchsetzung an sich ziehen.